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1. Beim Menschen ermöglicht Sexualität – anders als bei den meisten Tieren – nicht nur die Fortpflanzung, sondern vor allem auch das Gewähren und Empfangen von Lust sowie soziale, partnerschaftliche Beziehungen.
2. Bei unserer Geburt ist unsere Sexualität noch nicht auf eine bestimmte Form oder Richtung festgelegt. Ursprünglich sind wir alle grundsätzlich fähig, sexuelle Lust sowohl allein als auch mit anderen zu erleben. Das Geschlecht der anderen ist dabei zunächst grundsätzlich nicht von Bedeutung.
3. Entgegen früheren Anschauungen des 19. Jahrhunderts, die man aber auch heute noch (oder schon wieder!) hören kann und die sogar von einigen (meist Natur-)Wissenschaftlern wieder vertreten werden, hat die moderne Sexualwissenschaft keine bestimmte "Veranlagung" (biologisch-genetische Bestimmung) finden können, die einen Menschen allein aufgrund angeborener körperlicher, biologischer Merkmale zu einer bestimmten Form oder Richtung der Sexualität ("sexuellen Orientierung") zwingen würde.
4. In Wirklichkeit wird das Sexualverhalten des Menschen – das heißt, Art und Richtung seiner sexuellen Bedürfnisse und deren Verwirklichung – auf der allen Menschen als Art gemeinsamen biologisch-physiologischen Grundlage weitgehend durch "Umwelteinflüsse" geprägt und vermittelt: durch soziale Normen (Erziehung) und individuelle Erfahrung. Vom Augenblick der Geburt an "lernen" wir, was wir zu tun und zu lassen haben. Dies geschieht nicht nur durch uns bewußte Vorschriften von Elternhaus, Schule und Peer-Gruppe (Freunden), sondern auch durch uns unbewußt bleibende Erwartungen und Leitbilder unserer gesamten Umgebung.
5. Während wir von Natur aus gefühlsmäßig und körperlich-sexuell grundsätzlich auf alle Menschen – unabhängig von deren Geschlecht – reagieren können, hat unsere Kultur eine strenge Unterscheidung solcher Reaktionen und Beziehungen eingeführt – je nachdem nämlich, ob sie zwischen Menschen verschiedenen oder gleichen Geschlechts stattfinden. Die ersteren hat man im 19. Jahrhundert "heterosexuell", die letzteren "homosexuell" genannt. Wer auf beide Geschlechter gefühlsmäßig und/oder körperlich reagiert, gilt als "bisexuell". Traditionell gelten – heute vor allem weniger gebildeten Menschen – nur die "heterosexuellen" Reaktionen und Beziehungen als "normal" und "richtig", die "homosexuellen" (auch in der Kombination der "bisexuellen") dagegen als "unnatürlich", manchen gar als "krank", früher sogar als "kriminell" (die volle strafrechtliche Gleichbehandlung der Sexualitäten wurde erst vor wenigen Jahren vom Gesetzgeber beschlossen). – Tatsächlich sind alle diese Formen und Ausprägungen der menschlichen Sexualitäten gleich "natürlich": beide kommen nicht nur bei vielen Tieren, sondern auch bei den meisten Völkern bzw. Kulturen nebeneinander vor, ohne daß dort verlangt würde, daß sich die Menschen ausschließlich nur auf die "heterosexuelle" Richtung festlegen müßten.
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6. Für den einzelnen Menschen wie auch für die Gruppe bzw. die gesamte Gesellschaft ist es von großem Vorteil, wenn jeder Mensch ohne Furcht vor Strafen oder anderen Nachteilen sein Sexualleben frei gestalten kann, sofern er die konkreten Rechte und Interessen seiner Partner nicht verletzt. Er sollte also diejenigen Partner und Praktiken für seine sexuelle Aktivität wählen können, die sowohl seinen eigenen Bedürfnissen als auch denen seiner Partner entsprechen. – Heterosexuelle Partner sollten sich dabei zusätzlich der Verantwortung bewußt sein, wenn sie durch Verzicht auf Verhütungsmaßnamen die Zeugung eines Kindes ermöglichen.
7. Es ist in der Geschichte der Menschen oft versucht worden, die vielfältigen sexuellen Bedürfnisse und Ausdrucksmöglichkeiten einzuengen, zu unterdrücken, zu diffamieren oder ganz zu verbieten. Wer dies tut, handelt entweder unter dem Einfluß von Vorurteilen und (oft uneingestandenen) Angst- oder Neidgefühlen, oder aber er verspricht sich dadurch Macht und Einfluß über andere Menschen, daß er ihnen wegen ihrer angeblich "unsittlichen" oder "unnatürlichen" Wünsche und Handlungen Angst- und Schuldgefühle einflößt.
8. Wenn in diesem Zusammenhang gern der Ausdruck "Verführung" gebraucht wird, so ist dies meist unberechtigt und zeugt von einer Verkennung der eigentlichen Zusammenhänge. "Verführen" heißt sinnvollerweise, einen anderen (meist schwächeren) Menschen ohne oder gar gegen dessen Einverständnis etwas aufdrängen, was ihm nicht nur bislang unbekannt war, sondern ihm oder anderen Schaden zufügt. In der Sexualität ist dies aber nur durch Gewaltanwendung möglich, die ethisch und rechtlich zu verurteilen ist. – Wenn dagegen jemand einen anderen zu etwas hinführt, das nicht nur keinen Schaden zufügt, sondern vielmehr Lust und Zärtlichkeit erleben läßt, dann ist das Wort "verführen" verfehlt. (Es sei denn, man würde sagen, daß auch die Lehrer ihre Schüler zum Lesen, Schreiben, Rechnen und Denken "verführen" ...)
9. Die traditionellen Normen unserer Gesellschaft, also die alten Vorstellungen über "richtiges" und "falsches" Sexualverhalten, gehen auf überlieferete Anschauungen vor allem der jüdisch-christlichen Mythologien zurück. Diese waren ausgesprochen sexualfeindlich und erlaubten geschlechtliche Beziehungen – wenn überhaupt – nur zum Zweck der Fortpflanzung. Weil aber die Menschen nicht so "enthaltsam" und frei von "Sünde" leben konnten, bekamen sie folgerichtig Schuldgefühle. Unter der Last ihrer Schuld- und Schamgefühle, bedrückt von einem schlechten Gewissen, waren und sind Menschen leichter zu manipulieren und zu beherrschen. Davon haben Staaten und Religionen Gebrauch gemacht. Die christlichen Kirchen haben erst zögernd und gegen große innere Widerstände begonnen, ihr belastetes Verhältnis zur Sexualität neu zu überdenken.
10. Wenn einzelne Menschen oder Gruppen als Minderheiten diskriminiert und Vorurteilen ausgesetzt werden, dann leiden sie unter dieser Mißachtung ihrer Persönlichkeit. Sie reagieren dann oft ihrerseits mit Agressionen und Haß – gegen andere und auch sich selbst. Darum haben Sexualität und Sexualmoral nicht nur eine individuelle Dimension, sondern auch eine lebenswichtige Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen und für die politische Gestaltung einer Gesellschaft.
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